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Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Anmeldung/Abgabe Bildungsgutschein

1. Anmelden können Sie sich
 - persönlich zu den Öffnungszeiten in unserer Geschäftsstelle
 - telefonisch unter 09441 17 50 98 0
 - über unsere Homepage: www.vhs-weiterbildungsakademie.de
 - per Mail unter info@vhs-weiterbildungsakademie.de
2. Der Vertragsabschluss erfolgt mit Ihrer Anmeldung und der Annahme durch die vhs ohne Anmeldebestätigungen.
3. Ihre Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung des Entgelts unter Einhaltung der jeweiligen Vereinbarungen..

 

II. Zahlungsbedingungen

1. Die Teilnahmegebühren werden bei Anmeldung fällig und sind bis zum Kursbeginn zu begleichen. Zahlungsverzug berechtigt die vhs-Weiterbildungsakademie zum Rücktritt vom Vertrag. 2. Für eine bereits laufende Veranstaltung gilt: - die volle Gebühr ist bei mehr als halber Laufzeit - die halbe Gebühr ist bei halber Laufzeit und weniger zu entrichten.3. Soweit im Einzelfall über die vereinbarte Kursgebühr hinaus weitere Kosten anfallen (z.B. Materialkosten), erfolgt diese Zahlung in der Veranstaltung, soweit in der Programmbeschreibung nichts anderes angegeben ist (Ausnahme: Lehrgänge siehe Punkt II.4.). 4. Lehrgänge Bei Lehrgängen, die nach SGB III / SGB II gefördert werden, werden die Lehrgangsgebühren von der Arbeitsagentur/Jobcenter direkt an den Maßnahmeträger überwiesen. Die Teilnehmenden erklären sich einverstanden, dass die Lehrgangskosten von der Arbeitsagentur/ dem Jobcenter direkt an den Maßnahmeträger überwiesen werden. Es fallen keine weiteren Kosten an (Lern- und Arbeitsmaterialien sind in den Kosten enthalten).

 

III. Leistungsumfang

1. Der Inhalt der Veranstaltungen der vhs-Weiterbildungsakademie ergibt sich ausschließlich aus der Programmbeschreibung. Mündliche Zusagen von Mitarbeitern oder Dozenten der vhs-Weiterbildungsakademie sind nicht verbindlich.
2. Verträge mit der vhs-Weiterbildungsakademie beinhalten keinen Anspruch des Teilnehmenden auf Zulassung und Ableistung von Prüfungen oder Zuerkennung von Abschlüssen.

 

IV. Vertragsänderung, Rücktritt

1. Lehrplanänderung
Die vhs-Weiterbildungsakademie behält sich die Änderung des Lehrplanes sowie die Verlegung oder Absage von Veranstaltungen aus organisatorischen Gründen vor. Eine unwesentliche Veränderung des Veranstaltungsinhaltes berechtigt den Teilnehmenden weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung der Gebühr. Die Berechtigung zum Rücktritt gemäß Ziffer V. dieser Bedingung bleibt unberührt (Ausnahme: Lehrgänge siehe Punkt II.4.).
2. Dozentenwechsel
Die vhs-Weiterbildungsakademie behält sich in begründeten Fällen einen Wechsel von Dozenten vor. Dies berechtigt den Teilnehmer weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung der Gebühr. Die Berechtigung zum Rücktritt gemäß Ziffer V. dieser Bedingungen bleibt unberührt.
3. Absage von Veranstaltungen,  Kürzung der Veranstaltungsdauer Kommt eine Veranstaltung nicht zustande, wird die vhs-Weiterbildungsakademie Sie unverzüglich vor Veranstaltungsbeginn über den Ausfall informieren. Veranstaltungen kommen nicht zustande und können von der vhs-Weiterbildungsakademie abgesagt oder gekürzt (Ausnahme: geförderte Lehrgänge nach SGB III / SGB II) werden, wenn:
 - der Dozent ausfällt, oder
 - die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.
4. Wird die Mindestteilnehmerzahl einer Veranstaltung nicht erreicht oder fällt der von der vhs-Weiterbildungsakademie verpflichtete Dozent aus und muss daher eine Veranstaltungsabsage erfolgen, so ist dies als Rücktritt vom Vertrag zu werten. Für diesen Fall gelten für die Rückzahlung der Gebühren die Ausführungen unter Ziffer VI.2.

 

V. Rücktritt des Teilnehmers, Umbuchung

1. Teilnehmende können von einer Anmeldung zu Veranstaltungen spätestens 4 Tage vor Beginn oder bis zum Ablauf der Anmeldefrist ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Über diesen Zeitpunkt hinaus kann ein Rücktritt der Teilnehmenden nur mit Zustimmung der vhs-Weiterbildungsakademie erfolgen. Ein Rücktritt nach Beginn der Veranstaltung berechtigt nicht zur Rückforderung der bezahlten Gebühr.
2. Der Rücktritt ist der vhs-Weiterbildungsakademie gegenüber schriftlich oder per E-Mail zu erklären. Eine Rücktrittserklärung gegenüber dem jeweiligen Dozenten ist nicht wirksam.
3. Eine Umbuchung von einer Veranstaltung in eine andere Veranstaltung während des laufenden Programms ist nur mit Zustimmung der vhs-Weiterbildungsakademie möglich. Im Falle einer Umbuchung wird die für die ursprüngliche Veranstaltung bezahlte Gebühr unter Abzug der unter Ziffer VI.1. genannten Bearbeitungspauschale auf die für die neue Veranstaltung entfallende Gebühr angerechnet.
4. Lehrgänge
 - Für Maßnahmen und Lehrgänge, die von der Arbeitsagentur/ dem Jobcenter gefördert bzw. bezahlt werden, gelten die nachstehenden Teilnahme- und Kündigungsbedingungen: Die Teilnehmenden haben ein kostenloses Rücktrittsrecht (auch bei fehlender Förderung nach SGB III/SGB II), längstens bis Maßnahmebeginn.
 - Bei einer Maßnahmendauer bis zu 3 Monaten kann das Vertragsverhältnis zum jeweiligen Maßnahmeabschnitt gekündigt werden. Bei einer Maßnahmendauer über 3 Monate kann das Vertragsverhältnis zum Ende der ersten drei Monate mit einer Frist von maximal 6 Wochen ordentlich gekündigt werden, sodann jeweils zum Ende der nächsten drei Monate.
 - Ein vorzeitiger Abbruch ist nur durch wichtige Gründe in Absprache mit der/dem zuständigen Arbeitsagentur/Jobcenter möglich. Im Falle eines Abbruchs der Maßnahme entstehen dem Teilnehmenden keine Kosten.
 - Bei Arbeitsaufnahme/ Aufnahme eines Ausbildungsverhältnisses oder für den Fall, dass die Förderung durch die für ihn zuständige Stelle entfällt, ist die Kündigung ohne Einhaltung einer Frist zum letzten Werktag vor Arbeitsaufnahme möglich. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bei Vorliegen wichtiger Gründe im Sinne der einschlägigen Rechtsprechung bleibt von dieser Regelung unberührt. Scheidet der Vertragspartner aus der Maßnahme aus, so muss dies der vhs-Weiterbildungsakademie Kelheim umgehend unter Angabe von Gründen schriftlich mitgeteilt werden.
 - Der Träger hat die Möglichkeit, die Maßnahme aus wichtigem Grund, wie zum Beispiel öffentliches Desinteresse und häufige Fehlzeiten, in Absprache mit der Arbeitsagentur/ dem Jobcenter abzubrechen.
 - Erhält der Teilnehmer Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit, dem Jobcenter oder von anderer Seite, so sollte er eine vorzeitige Kündigung unbedingt mit der zuständigen Stelle (z.B. Arbeitsberater) abstimmen, um leistungsrechtliche Nachteile zu vermeiden.

 

VI. Gebührenrückzahlung

1. Rücktritt des Teilnehmers
Bei Rücktritt des Teilnehmers bis zu dem unter Ziffer V.1 dieser Bedingung genannten Zeitpunkt erhält dieser die entrichtete Veranstaltungsgebühr zurück, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10% der vollen Gebühr, mindestens jedoch in Höhe von 5,00 Euro und maximal in Höhe von 25,00 Euro. Bereits entstandene Auslagen  werden nicht erstattet.
2. Rücktritt der vhs-Weiterbildungsakademie Kelheim
Die Rückzahlung der vollen Gebühr erfolgt nur bei Nicht-Stattfinden einer Veranstaltung. Die vhs-Weiterbildungsakademie behält sich vor, bei geringer Beteiligung Veranstaltungen ausfallen zu lassen oder mit anderen zusammenzulegen. Bei Ausfall von einzelnen Stunden wird der darauf entfallene Betrag zurückerstattet, wenn der Ausfall durch die vhs-Weiterbildungsakademie zu vertreten ist.

 

VII. Urheberschutz

Lehrmaterial jeglicher Art darf ohne schriftliche Zustimmung der vhs-Weiterbildungsakademie nicht vervielfältigt werden. Fotografieren, Filmen oder Tonaufnahmen in den Veranstaltungen sind nicht gestattet.

VIII. Haftung

Die vhs-Weiterbildungsakademie haftet im Falle der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auch bei einfacher Fahrlässigkeit. Im Übrigen ist die Haftung der vhs-Weiterbildungsakademie auf Fälle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz sowie in Fällen leichter Fahrlässigkeit der Höhe nach auf den vorhersehbaren vertragstypischen Durchschnittsschaden begrenzt.
Für Schäden, Unfälle, Diebstahl usw. der Teilnehmenden vor, während und nach den Veranstaltungen, übernimmt die vhs keine Haftung. Ausnahme: Lehrgänge siehe Punkt II.4. Hier übernimmt die vhs-Weiterbildungsakademie die Haftung für Schäden (ausgenommen grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz) und Unfälle.

 

IX. Sonstiges

1. Der Unterricht der vhs-Weiterbildungsakademierichtet sich nach der gültigen Feiertags- und Ferienordnung. Änderungen bedürfen der Zustimmung der vhs-Weiterbildungsakademie.
2. In den Kursen der vhs-Weiterbildungsakademie ist die Werbung für Produkte oder Dienstleistungen Dritter untersagt.
3. In den Veranstaltungsräumen der vhs-Weiterbildungsakademie ist absolutes Rauchverbot.
4. Die Mitnahme von Tieren in sämtlichen Veranstaltungen ist untersagt.
5. Die Veranstaltungen der vhs-Weiterbildungsakademie dienen ausschließlich der Erwachsenenbildung, es sei denn Kinder und Jugendliche sind als Teilnehmende an den Veranstaltungen nach der Programmbeschreibung ausdrücklich zugelassen.
6. Die vhs-Weiterbildungsakademie ist bemüht, die Voraussetzungen auch für die Teilnahme von Rollstuhlfahrer zu schaffen. Eine Garantie dafür, dass sämtliche Veranstaltungen behindertengerecht sind, ist hiermit nicht verbunden.
9. Für die Lehrgänge (siehe Punkt II.4.) bescheinigt die vhs-Weiterbildungsakademie den Teilnehmenden nach Beendigung der Veranstaltungen den Besuch in Form eines Zertifikats und/oder einer Teilnahmebescheinigung, für alle anderen Veranstaltungen entsprechend der Vereinbarungen.
10. Veranstaltungen der vhs-Weiterbildungsakademie können als „Werbekosten“ geltend gemacht werden, wenn diese der beruflichen Weiterbildung dienen.

X. Datenschutz

siehe Datenschutzerklärung
 

XI. Computernutzung

1. Private Datenträger dürfen in der vhs-Weiterbildungsakademie nicht zur Anwendung kommen..
2. Im Rahmen der Veranstaltung verwandte Programme dürfen von den Teilnehmenden nicht verändert, vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich zugänglich gemacht werden. Die Nutzung ist auch ausschließlich auf die Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung beschränkt. Dies gilt auch, soweit im Rahmen der Veranstaltung ein Internetzugang zur Verfügung gestellt wird. Für den Fall der Zuwiderhandlung behält sich die vhs-Weiterbildungsakademie Kelheim Schadensersatzansprüche vor.
3. Der Aufruf von Internetseiten mit pornografischen, rassistischen oder diskriminierendem Inhalt ist untersagt. Die Teilnehmenden werden bei Zuwiderhandlung für entsprechende Schäden durch die vhs-Weiterbildungsakademie haftbar gemacht.
4. Die vhs-Weiterbildungsakademie haftet nicht für Schäden oder Datenverlust, die durch die Anwendung erworbener Kenntnisse oder die Nutzung erstellter oder veränderter Programme oder durch Computerviren u.ä. verursacht werden. Daten des Teilnehmenden sind von diesem eigenverantwortlich zu sichern.

XII. Salvatorische Klausel:

Sollten die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen gilt die gesetzliche Regelung.

19.04.24 03:55:25