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FAQ

Hier findet ihr alle Informationen zu euren Fragen

Bildungsgutschein

Wer wird gefördert?
Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen, soweit die persönlichen Voraussetzungen gegeben sind. Die Antragsteller müssen entweder eine Berufsausbildung abgeschlossen oder drei Jahre eine berufliche Tätigkeit ausgeübt haben.
Was wird gefördert?

Mit dem Bildungsgutschein werden die Kosten für die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung übernommen, vorausgesetzt die Maßnahme ist für die Weiterbildungsförderung nach SGB III zugelassen. Der Bildungsgutschein weist u. a. das Bildungsziel, die erforderliche Weiterbildungsdauer, den regionalen Geltungsbereich und die Gültigkeitsdauer aus. Die Förderung erfolgt durch Zahlung eines Unterhalts- bzw. Teilunterhaltsgeldes sowie die Übernahme der Weiterbildungskosten. Dies sind die durch die Weiterbildung unmittelbar entstehenden

  • Lehrgangskosten und Kosten für die Eignungsfeststellung
  • Fahrt kosten
  • Kosten für auswärtige Unterbringung und Verpflegung
  • Kosten für die Betreuung von Kindern.


Beratung und Auskunft
Für Anträge sind die jeweiligen Arbeitsagenturen oder Jobcenter zuständig.


Wie ist das Antragsverfahren?
Vor Beginn der Teilnahme muss eine Beratung durch die Arbeitsagentur erfolgen. Die Maßnahme und der Träger der Maßnahme müssen für die Förderung zugelassen sein.

Förderung über den Europäischen Sozialfonds

Der Europäische Sozialfond (ESF) fördert Qualifikation und berufliche Weiterbildung von Beschäftigten. Für Beschäftigte in Unternehmen, die sich von ihrem Chef eine Freistellungsbescheinigung ausstellen lassen, ist dieser Kurs beinahe kostenlos und sie tragen lediglich die Gebühren für die Prüfung und Schulungsunterlagen sowie einen Semesterbeitrag.

Hier finden Sie eine Übersicht unserer Kurse, die Sie mit einer ESF-Förderung besuchen können:

ESF-Lehrgänge an der vhs-Weiterbildungsakademie

Kommen Sie zu uns - wir beraten Sie gerne!

Meister-BAföG

Wer wird gefördert?
Handwerker und andere Fachkräfte, die sich auf einen Fortbildungsabschluss zu Handwerks- oder Industriemeistern, Technikern, Fachkaufleuten, Fachkrankenpflegern, Betriebsinformatikern, Programmierern, Betriebswirten oder eine vergleichbare Qualifikation vorbereiten und die über eine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) anerkannte, abgeschlossene Erstausbildung oder einen vergleichbaren Berufsabschluss verfügen, können die Aufstiegsförderung beantragen.

Die Antragsteller dürfen noch nicht über eine berufliche Qualifikation verfügen, die dem angestrebten Fortbildungsabschluss mindestens gleichwertig ist (z. B. Hochschulabschluss).
Eine Altersgrenze besteht nicht.


Was wird gefördert?
Der Maßnahmebeitrag zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren besteht in Höhe von 30,5 Prozent aus einem Zuschuss, im Übrigen auf Wunsch aus einem günstig verzinsten Bankdarlehen. Bei bestandener Prüfung werden 25% der Darlehenssumme erlassen.
Die notwendigen Kosten des Prüfungsstückes werden zur Hälfte, maximal jedoch bis zu einer Höhe von 1.534 € mit einem zinsgünstigen Bankdarlehen gefördert.


Beratung und Auskunft
Zuständige Behörden für die Anträge und die Beratung im Einzelfall sind in der Regel die kommunalen Ämter für Ausbildungsförderung bei den Kreisen und kreisfreien Städten am ständigen Wohnsitz der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.meister-bafoeg.info


Wie ist das Antragsverfahren?
Anträge können bei den kommunalen Ämtern für Ausbildungsförderung bei den Kreisen und kreisfreien Städten am ständigen Wohnsitz der Antragstellerin bzw. des Antragstellers oder online gestellt werden. Der Maßnahmebeitrag muss spätestens bis zum Ende der Maßnahme, bei mehreren in sich selbstständigen Abschnitten (Maßnahmeabschnitte, z. B. Meisterkurse Teil I bis IV) bis zum Ende des jeweiligen Maßnahmeabschnittes beantragt werden, d. h. spätestens am letzten Unterrichtstag des jeweiligen Maßnahmeabschnittes beim zuständigen Amt vorliegen.

Steuerliche Förderung

Wer wird gefördert?
Steuerpflichtige Personen


Was wird gefördert?
Fort- oder Weiterbildungskosten sind Werbungskosten und können damit bei den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit in der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden. Dies kann zu einer Steuerersparnis führen.

Fort- oder Weiterbildungskosten sind alle Aufwendungen, die ein Arbeitnehmer leistet, um seine Kenntnisse und Fertigkeiten im ausgeübten Beruf zu erhalten, zu erweitern oder den sich ändernden Anforderungen anzupassen. Zu diesen Kosten gehören alle Aufwendungen, die durch den Besuch der Veranstaltung anfallen, z. B. auch Fachbücher, Prüfungsgebühren und die Fahrtkosten zum Veranstaltungsort.


Beratung und Auskunft
Verbindliche Informationen erhalten Sie bei Ihrem zuständigem Finanzamt oder Ihrem Steuerberater.


Wie ist das Antragsverfahren?
Sie geben Ihre Fort- und Weiterbildungskosten als Werbungskosten bei Ihrer Steuererklärung an. Fort- und Weiterbildungskosten sind in dem Jahr steuerlich geltend zu machen, in dem sie tatsächlich gezahlt werden. Das Gleiche gilt für erhaltene Zuschüsse, d. h., sie mindern in dem Jahr die steuerlich absetzbaren Aufwendungen, in dem sie Ihnen tatsächlich zufließen. Für verbindliche Informationen wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt oder Ihren Steuerberater.

Servicetelefon

Beratung und Auskunft
Bürgerinnen und Bürger, die sich beruflich verändern oder weiterentwickeln möchten, können sich künftig telefonisch beraten lassen. Das Bundesbildungsministerium hat einen neuen Service eingerichtet, der nützliche Informationen bündelt.

Fragen zur Weiterbildung? Tel. 030 / 20 17 90 90

Er soll Bürgerinnen und Bürger in ganz Deutschland dabei unterstützen, die für sie richtige Weiterbildung zu finden. Montags bis freitags (außer an Feiertagen) zwischen 10 und 17 Uhr helfen qualifizierte Weiterbildungsberaterinnen und -berater bei allen Fragen rund um Weiterbildung gerne weiter. Sie unterstützen die Ratsuchenden individuell, um herauszufinden, welche Weiterbildung wirklich benötigt wird. Auch wenn es darum geht, Weiterbildungsabsichten zu konkretisieren, passende Angebote und Ansprechpartner vor Ort zu finden, können die Bildungsberater telefonisch weiterhelfen.

Firmenschulungen

Unsere Angebote für Ihre Mitarbeiter

Die vhs-Weiterbildungsakademie Kelheim ist seit über 15 Jahren ein kompetenter Partner der regionalen Unternehmen und Betriebe in Kelheim. Die erhöhten Anforderungen in allen Berufszweigen machen lebenslanges Lernen und ständige Weiterbildung für Ihre Mitarbeiter wichtiger denn je und sichern den Erfolg Ihres Unternehmens. In unseren Firmenschulungen entwicklen wir für Unternehmen, Einrichtungen und Vereine passgenaue Weiterbildungs- und Qualifizierungsangebote - ausgerichtet und konzipiert nach Ihren Bedürfnissen.


Ihre Vorteile:

  • maßgeschneiderte Angebote, zugeschnitten auf die Bedürfnisse Ihrer Mitarbeiter
  • flexible Gestaltung von Schulungsort und Terminen (Inhouse oder an der vhs)
  • langjährige Erfahrung in der Qualifikation von Beschäftigen und Erwachsenen
  • kompetente und erfahrene Dozenten
  • attraktives Preis-Leistungsverhältnis
  • keine oder geringe Fahrtkosten der Mitarbeiter zur Weiterbildung
  • große Auswahl an Themen aus den Bereichen

Sprachen
•    berufsbegleitender Sprachunterricht in Deutsch auf allen Niveaus
•    Business Englisch
•    Spanisch für den Beruf

EDV
•    intensive Einführungs- und Aufbaukurse in allen gängigen MS-Office-Programmen (Word, Excel, Powerpoint, Outlook)
•    Adobe Photoshop und InDesign

Kommunikation und Soft Skills
•    Business-Knigge für Auszubildende
•    Gesprächsführung, Rhetorik, Telefontraining
•    Zeit- und Selbstmanagement
•    Teamtraining

Gesundheit
•    Mental Top – Fit im Kopf durch ganzheitliches Training
•    Prävention im Betrieb

Qualifizierungen für Fachkräfte
•    Geprüfte/r Personalreferent/in
•    Geprüfte Fachkraft für Buchhaltung
•    Geprüfte/r Managementassistent/in

Teambuilding
Maßnahmen zum Teambuilding schaffen ein positives Arbeitsklima und sichern das Wohlbefinden der Mitarbeiter. Sie
•    stärken das Vertrauen der Mitarbeiter
•    verbessern die Kommunikation im Unternehmen
•    integrieren neue Mitarbeiter ins Team
•    motivieren die Mitarbeiter
•    verbessern die Zusammenarbeit und
•    steigern die Problemlösefähigkeit

Damit stabilisieren Sie Teams mittel- und langfristig und binden Ihre Mitarbeiter an das Unternehmen. Ideal ist das Teamtraining für Auszubildende, um sie in die Unternehmens- und Teamkultur einzubinden.

Die Maßnahmen zum Teambuilding finden stets außerhalb des Unternehmens statt, meist im Freien, und beinhalten erlebnispädagogische Elemente, bei denen die Teams praktische Aufgaben lösen und – je nach Fähigkeiten – sowohl geistiges, soziales oder körperliches Geschick gefragt ist.

Sie haben andere Wünsche? Melden Sie sich unverbindlich bei uns. Wir beraten Sie gerne und stellen Ihnen ein individuelles Angebot zusammen.

Integrationsbetriebe

Integrationsbetriebe sind rechtlich und wirtschaftlich unabhängige Betriebe, die im Wettbewerb mit anderen Firmen stehen und in den meisten Fällen zwischen 25 und 50 Prozent Menschen mit Behinderung beschäftigen. Das Ziel dieser Betriebe ist es, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Behinderung eine Chance auf dem ersten Arbeitsmarktes zu geben. Dadurch haben Integrationsbetriebe eine Brückenfunktion zwischen Arbeitsplätzen der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und denen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Damit eine wirtschaftliche Chancengleichheit besteht erhalten Integrationsbetriebe einen finanziellen Ausgleich für jede schwerbehinderte Person, die dort arbeitet.

Es lohnt sich für Unternehmer:

  • enorme Anerkennung intern und extern
  • Gewinnung neuer Mitarbeiter
  • gesellschaftliche Verantwortung als Geschäftsmodell
  • Investitions- und Wachstumstreiber für gewerbliche Unternehmen
  • Ersatz von Fremd- oder Eigenkapital durch nicht zurückzahlbare Zuschüsse

Sie als Unternehmer können Gutes tun, nämlich Menschen mit Behinderung eine sozialversicherungspflichtige Arbeitsstelle geben und sie so am ganz normalen Arbeitsleben teilnehmen lassen, und werden gleichzeitig finanziell für Investitionen und Personalkosten unterstützt. Rendite ist erlaubt, Wachsen erwünscht!

Weitere Informationen bei

Dr. Christian Frühwald, inclou. GmbH & Co. KG

Zentrum Bayern Familie und Soziales

XPERT-Abschlüsse

Was ist Xpert Business?
XB-Kurse vermitteln fundierte kaufmännische und betriebswirtschaftliche Kompetenzen vom Einstieg bis zum Hochschulniveau. Xpert Business ist ein Kurs- und Zertifikatssystem, das aus mehreren Modulen wie z. B. Finanzbuchführung oder Lohn und Gehalt besteht, die je nach Interesse und schon vorhandenen Kenntnissen individuell ausgewählt und kombiniert werden können.

Die Kurse zeichnen sich durch ihre Praxisnähe aus: Gelernt wird anhand von Praxisfällen aus dem betrieblichen Alltag. So lässt sich das neu Erlernte unmittelbar in der täglichen Arbeit nutzen.
Nach jedem Kurs besteht die Möglichkeit, eine standardisierte Prüfung abzulegen. Bei bestandener Prüfung erhalten die TeilnehmerInnen ein bundesweit anerkanntes Zertifikat, mit dem sie die neu erworbenen Fähigkeiten nachweisen können.
Mit Kombinationen von Zertifikaten werden übergeordnete Abschlüsse wie z. B. "Finanzbuchhalter/in (XB)" erreicht.

Für wen ist Xpert Business interessant?

  • Wer in den kaufmännischen Bereich neu einsteigen möchte und noch keine oder wenige Vorkenntnisse besitzt, erhöht mit einem XB-Zertifikat die Chancen, einen Arbeits- oder auch Ausbildungsplatz zu erhalten.
  • XB ist auch für all diejenigen interessant, die nach einer längeren beruflichen Pause ihre Kenntnisse und Fähigkeiten auf den aktuellen Stand bringen und dies auch mit einem Zertifikat belegen möchten.
  • Arbeitssuchende profitieren ggf. von Förderungen durch die Arbeitsagentur. Deren Fortbildungs-Datenbank „KursNet“ enthält eine separate Rubrik für XB. Die Kurse werden als "Gesetzlich/gesetzesähnlich geregelte Fortbildung/Qualifizierung" eingestuft.
  • Wer bereits in einem kaufmännischen Beruf tätig ist, kann mit XB-Kursen die vorhandenen Fähigkeiten erweitern und so den Weg zum beruflichen Aufstieg ebnen.
  • Nicht zuletzt sind XB-Kurse für Selbstständige interessant, die künftig die eigene Buchhaltung oder Lohnabrechnung teilweise oder ganz selbst erledigen oder ihre betriebswirtschaftlichen Kenntnisse ausbauen möchten, um ihr Unternehmen noch erfolgreicher zu machen.


Welche Xpert-Business-Kurse bietet die vhs-Weiterbildungsakademie?

  • Xpert-Business-Serie mit den Modulen Personalwirtschaft, Kosten- und Leistungsrechnen, Controlling, Bilanzierung, Betriebliche Steuerpraxis, Finanzwirtschaft, evtl. mit einer Förderung über die Bildungsprämie
  • Geprüfte Fachkraft für Buchhaltung mit Förderung über den Europöischen Sozialfonds
  • verschiedene Xpert-Module, z.B. Textverarbeitung (Word) oder Fachkraft für Finanzbuchführung mit Förderung über Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein der Agentur für Arbeit

 

Anrechnung bei Hochschulen und Kammern

Mit ausgewählten Xpert Business-Zertifikaten können Sie bei Kammer-Abschlüssen weitermachen, für die eigentlich eine kaufmännische Berufsausbildung oder ein Meister-Abschluss erforderlich sind.

Auch Hochschulen können Ihre XB-Zertifikate als Studienleistung anrechnen (europäische Credit Points ECTS*).

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite von Xpert Business.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns ([Fügen Sie Ihren Namen, Ihre Anschrift Ihre Telefonnummer und Ihre E-Mail-Adresse ein]) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Ausschluss bzw. vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und wir mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.

12.12.24 09:06:17